Rückenschulung - Xandra Heeres

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Rückenschulung

Was versteht man unter Rückenschulung?
Unter Rückenschulung versteht man Bewegungsübungen, die bei regelmässiger Durchführung zu einer Änderung des persönlichen Bewegungsverhaltens und der Körperhaltung führen.
Ziel ist es, die Wirbelsäule als zentrales Halte- und Stützorgan zu entlasten und so das Auftreten von Rückenschmerzen zu vermeiden oder bestehende chronische Beschwerden zu mildern.

In der Regel beinhaltet ein Rückenschulungsprogramm folgende Bausteine:

  • Theoretische Unterrichtseinheiten zum Aufbau der Wirbelsäule, Bandscheiben, Rückenmuskulatur, Bindegewebe und Nerven
  • Theoretische und praktische Unterrichtseinheiten zu rückengerechten Bewegungsabläufen und rückenkräftigender Gymnastik
  • Verhaltensschulende beziehungsweise psychologische Ansätze zur Schmerzbewältigung

Wann sollte man eine Rückenschulung durchführen?
Die meisten der plötzlich auftretenden Rückenschmerzen bilden sich spontan zurück. Lang andauernde oder immer wiederkehrende Schmerzen sollten von einem Arzt abgeklärt werden. Seine Aufgabe ist es, Beschwerden, die durch eine Fehlbelastung entstehen (funktionelle Beschwerden), von organischen Beschwerden (z. B. Bandscheibenvorfall) zu unterscheiden.

Erst wenn nachweislich keine Erkrankung vorliegt, die einer speziellen Therapie bedarf, ist die Teilnahme an einem Rückenschulungsprogramm sinnvoll. Nur derjenige, der wirklich bereit ist, seine Lebensgewohnheiten zu ändern, kann mit einem anhaltenden Erfolg rechnen. Die Rückenschulung ist ein Weg, der mit der Zeit zu Schmerzbesserung oder gar Schmerzfreiheit führt.

Wann sollte eine Rückenschulung nicht durchgeführt werden?
Wie bereits erwähnt, sollten die Ursachen der Rückenschmerzen durch einen Arzt abgeklärt sein. Eine Rückenschulung sollte unter anderem nicht durchgeführt werden bei:

  • Akuten Rückenschmerzen
  • Einem Bandscheibenvorfall mit Nervenausfall
  • Entzündlichen Veränderungen der Wirbelsäule
  • Kreislaufstörungen
  • Fieberhaften Infekten
  • Operationen, die nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen
Bei Unklarheiten sollte immer der Arzt zu Rate gezogen werden.

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